15.02.2020
Viele Ehegatten verfassen ein gemeinschaftliches Testament in der Form des sog. "Berliner Testaments". Sie wollen damit sicherstellen, dass der Längerlebende versorgt ist und die Kinder bis zu dessen Tod warten müssen. Was geschieht jedoch, wenn der Längerlebende nach einer gewissen Zeit eine neue Ehe eingeht? Wenn der Fall der Wiederverheiratung im Berliner…