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29.02.2020

 

Immer wieder versuchen Betrüger leichtgläubige Menschen durch die Behauptung als Erbenermittler tätig zu sein hereinzulegen. Hier ist größte Vorsicht geboten! Es gibt jedoch auch den Beruf des professionellen Erbenermittlers. 

In dem Video wird erklärt, weshalb überhaupt ein Erbenermittler seine Tätigkeit aufnimmt und wie das Vergütungsmodell eines Erbenermittlers aussieht.

 Schauen Sie sich das Video an!

 


 

Es gibt zwei Anlässe, sich mit dem Thema Erbenermittlung zu befassen: zum einen hat schon vor ca. einem Monat eine Zuschauerin meines YouTube-Kanals in den Kommentaren mitgeteilt, dass sie von einer Erbenermittlung angeschrieben worden sei. Der Sachverhalt, den sie geschildert hat, kam mir sehr merkwürdig vor, weil sie schrieb, dass die Erbenermittlung Sie angeschrieben hätte und eine Unterschrift verlangt hätte, damit die Erbenermittler irgendwelche Immobilien verkaufen können.

Ich habe ihr dann ebenfalls über die Kommentare geantwortet, dass da bei mir alle roten Lampen angehen, denn eine Erbenermittlung verkauft im Normalfall keine Immobilien. Es kommt außerdem hinzu, dass sämtliche Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Grundstücken einer notariellen Beurkundung bedürfen. Also selbst wenn diese Zuschauerin das Schreiben unterzeichnet und zurück geschickt hätte, könnte die Erbenermittlung damit nichts anfangen, weil es an der notariellen Form fehlen würde.

Zum zweiten bin ich selbst vor kurzen über das Netzwerk Xing von jemandem kontaktiert worden, der sich als in den USA lebender Japaner ausgegeben hat. Er sei Arzt und würde unter Aufsicht der Rotkreuz-Gesellschaft arbeiten.

Und dann kam er mit einer absolut abenteuerlichen Geschichte rüber. Angeblich gäbe es ein Konto bei einer amerikanischen Bank, auf dem eine Person mit dem gleichen Familiennamen wie ich bis zum Jahr 2007 einen Betrag von 35.500.000 $ eingezahlt hätte. Er wüsste dies deshalb weil ein guter Freund von ihm der Chief Risk Management Officer dieser Bank sei. Von dem hat er mir dann auch eine Visitenkarte übermittelt.

Die mit den Einzahlungen getätigte Geldanlage sei bereits seit Juli 2010 zur Auszahlung fällig.
Die Bank hätte seither von diesem Kunden keine Informationen mehr.

Er wisse jedoch, dass dieser Mann auf einer seiner Geschäftsreisen in der Libyen-Krise ums Leben gekommen sei. Damit nun dieser Betrag von 35,5 Millionen $ nicht an die Bank verfällt, hätten sein Freund, der Risikomanager, und er beschlossen, eine Person mit gleichem Namen zu suchen, um diese dann der Bank als Erben zu präsentieren.

Die Bank müsste nur sehen, dass diese Person den gleichen Namen wie der Verschollene hat und dann würden die 35,5 Millionen $ an diese Person ausgezahlt werden. Das Ganze sei natürlich streng geheim zu behandeln und müsse unter uns bleiben.

Als ich die e-Mails meiner Frau gezeigt habe, habe ich natürlich gedacht, dass sie sich freut über die Nachricht, dass wir in Kürze 35-fache Dollarmillionäre sein werden. Aber meine Frau war sofort entsetzt und sagte: Brich den Kontakt sofort ab. Das sind Betrüger!

Mir war auch sofort klar, dass dieser Kontakt in betrügerischer Absicht erfolgt ist.
Auf bayrisch: I bin ja koa kloaner Depp.

Aber andererseits bin ich auch ein neugieriger Mensch und neige dazu, auf einen Schelm anderthalbe zu setzen. Deshalb habe ich diesem ominösen Peter Robinson geantwortet. Ich schrieb ihm, dass ich ihm sehr dankbar sei für die Kontaktaufnahme. Denn der Verschollene sei mein Bruder gewesen, von dem ich schon lange nichts mehr gehört hätte. Gleichzeitig wüsste ich aber ganz bestimmt, dass mein Bruder bei dieser Bank nicht nur 35,5 Millionen sondern über 100 Millionen $ eingezahlt hat. Wenn also jetzt nur noch 35,5 Millionen vorhanden seien, hätte wohl jemand in der Bank 64 ½  Millionen veruntreut. Er möge mir doch bitte den Namen des Vorstandes der Bank mitteilen, damit ich gegen diese verbrecherische Bank mit rechtlichen Mitteln vorgehen könne.

Nun hätte ich eigentlich erwartet, dass der Betrüger angesichts dieser Einlassung den Kontakt sofort abbricht.
Aber weit gefehlt. Ich bekam wenige Stunden später eine Antwort per E-Mail, dass er sich freuen würde das sich auf seinen Vorschlag eingegangen wäre und ich solle doch nun mal eine Kopie meines Personalausweises und meine vollständigen Adressdaten sowie meine Bankverbindung übermitteln.

An der Stelle habe ich den Kontakt abgebrochen und ihm geschrieben, dass er ein eiskalter Betrüger sei.
Darauf bekam ich zur Antwort eine E-Mail mit nur einem Wort "Okay".

Ich habe dann das Netzwerk Xing über diese betrügerische Aktivität informiert und noch am gleichen Tag wurde der Account von Herrn Peter Robinson auf Xing gelöscht. Er taucht jetzt bei meinen Kontakten als „inaktives Mitglied“ auf.

Für mich war dies jedenfalls ein weiterer Anlass, dass ich auf dem YouTube Kanal mal ein Video zum Thema Erbenermittlung veröffentliche. Denn es gibt ja tatsächlich die Situation, dass ein Erbenermittler auf Sie eventuell zukommt und Ihnen mitteilt, dass Sie Erbe geworden sind. Nun fragt sich sicherlich der eine oder andere von Ihnen, wie kann das sein?

Um das Geschäft der Erbenermittler zu verstehen, muss man sich ein wenig die Situation vor Augen führen, die entsteht, wenn jemand verstirbt und es ist unklar, wer ihn beerbt hat. Sofern ein so genanntes Sicherungsbedürfnis besteht, wird das zuständige Nachlassgericht gem. § 1960 BGB einen Nachlasspfleger beauftragen, der dann auch den Wirkungskreis Ermittlung der rechtmäßigen Erben zugewiesen bekommt.

 

Der häufigste Fall, bei dem es zu einer professionellen Erbenermittlung kommt, ist die Situation, dass der Erblasser oder die Erblasserin ohne Kinder und ohne Enkel oder Urenkel verstorben ist. In einem solchen Fall – wenn also vom Erblasser ausgesehen nach unten, sprich: in Richtung Nachkommenschaft – niemand da ist, springt das Erbrecht ja eine Generation zurück. Das heißt es würden jetzt die Eltern des Erblassers erben. Häufig ist es aber so, dass die Eltern eines 90-Jährigen selbst bereits längst verstorben sind. Dann muss man weiter nach Erbberechtigten forschen. Es könnte ja sein, dass der Erblasser Geschwister hatte. Wenn die Eltern bereits verstorben sind, sind die Geschwister des Verstorbenen die nächsten in der Reihenfolge der Erben. Diese bezeichnet man dann als Erben der zweiten Ordnung.

War der Erblasser jedoch Einzelkind, dann führt dieser Weg nicht weiter. Man muss also noch eine Generation weiter zurückgehen, in die Generation der Großeltern des Erblassers. Die sind natürlich auch längst tot. Aber vielleicht gibt es dort weitere Abkömmlinge. Diese sind dann Erben der dritten Ordnung. Dabei handelt es sich im Verhältnis zum Erblasser um Onkel oder Tante. Wenn alle Onkels und alle Tanten bereits verstorben sind, leben vielleicht deren Kinder oder Enkelkinder noch. Das sind im Verhältnis zum Erblasser Cousins und Cousinen oder Groß-Cousins und Groß-Cousinen.

Und wenn man bei den Erben der dritten Ordnung niemanden feststellt, der erbberechtigt wäre, weil alle bereits verstorben sind oder weil es gar keine Onkels und keine Tanten gegeben hat, dann kann man noch eine Generation weiter zurückgehen und ist dann bei den Großeltern des Erblassers und deren weiteren Abkömmlingen. Dann ist man bei den Erben der vierten Ordnung angekommen. Und so kann man theoretisch immer weiter zurückgehen, um Erben der fünften, der sechsten, der siebten oder einer höheren Ordnung zu finden.

Es liegt auf der Hand, dass solche Verwandtschaftsbeziehungen - vielleicht mit Ausnahme vom Hochadel - nicht mehr in den Köpfen der Menschen präsent sind. Und Sie können sich vorstellen, dass die Ermittlung solcher Verwandtschaftsbeziehungen, die sich auf zwei, drei Generationen zurück begründen, eine Tätigkeit ist, die ein intensives Spezial Know-how erfordert.

Wenn ich als gerichtlich bestellter Nachlasspfleger auf eine solche Situation treffe, dann setze ich ebenfalls einen professionellen Erben Ermittler ein. Solche Leute, die das berufsmäßig machen, sind häufig studierte Historiker und sind es gewöhnt Archive und Kirchenbücher früherer Generationen durchzuforsten. Dazu muss man wissen, dass es vor 1876 im deutschen Reich gar keine einheitlichen Standesämter gab. Es gab im Großherzogtum Baden ab 1. Februar 1870 und dem Königreich Preußen ab 1. Oktober 1874 ein Standesamtswesen. Aber erst ab dem 1. Januar 1876 gab es Standesämter auch im restlichen deutschen Reich.

Wenn heute also jemand mit 90 Jahren verstirbt, dann ist der 1930 geboren. Das heißt seine Eltern dürften so um die Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jahrhundert geboren sein und schon die Großeltern können vor 1870 geboren sein, d.h. es gibt keine Geburtsurkunden, sondern nur Einträge in Kirchenbücher. Die Suche nach erbberechtigten Verwandten der dritten Ordnung oder einer höheren Ordnung setzt deshalb eine gewisse Leidenschaft zum Umgang mit alten Urkunden voraus.

Und diese Leidenschaft, die müssen Sie einfach haben, wenn sie berufsmäßiger Erbenermittler werden wollen. Denn es reicht ja gerade nicht, jemanden zu finden, der den gleichen Familiennamen hat, so wie mir das mein Betrüger Peter Robinson weismachen wollte. Zum Nachweis des Erbrechts müssen Sie eben einen lückenlosen Urkundenbeweis führen können, der über Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden den Pfad der Verwandtschaft zwischen dem Erblasser und demjenigen, den Sie als Verwandten ermittelt haben, nachweist.

Insofern ist es zwar unwahrscheinlich aber jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen, dass eines Tages tatsächlich ein Brief von einem professionellen Erbenermittler in Ihrem Briefkasten liegt, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie als Erbe infrage kommen. Der Erbenermittler wird Ihnen jedoch nicht sofort mitteilen, welcher Groß-Groß-Onkel jetzt verstorben ist und inwieweit Sie mit diesem verwandt waren. Ein Erbenermittler arbeitet immer mit eigenem Kostenapparat und auf eigenes Erfolgsrisiko. Er wird deshalb auf den Erben zu gehen und den Abschluss einer Enthüllungsvereinbarung anbieten. In dieser Enthüllungsvereinbarung steht unter anderem, dass er Ihnen den Grad der Verwandtschaft mit Urkunden nachweist und Ihnen damit zu Ihrem gesetzlichen Erbrecht verhilft. Als „finders fee“ oder auf deutsch: Finderlohn, also als Belohnung dafür, dass er Sie ausfindig gemacht hat, verlangt er einen Anteil an dem Erbe, der in der Größenordnung von 25-30 % liegt.

Sollten Sie also 100.000 € geerbt haben, wird der Erbenermittler mindestens 25.000 € als Honorar für seine Mühe verlangen. Sie als Erbe können jedoch diese Kosten von der Erbschaftsteuer abziehen, die Sie auch noch erheblich treffen wird. Denn bei solchen Erbschaften von derart entfernten Verwandten sind wir erbschaftsteuerlich immer in der Steuerklasse drei d.h. in der Steuerklasse mit den höchsten Steuersätzen und Sie haben nur einen Steuerfreibetrag von 20.000 €.

Wichtig ist jedoch: kein seriöser professioneller Erbenermittler wird Ihnen vor Antritt des Erbes eine Gebühr abverlangen.

Der Erbenermittler bekommt erst an sein Geld, wenn die Erbschaft nachgewiesen ist und Sie auch tatsächlich als Erbe eingesetzt sind. Das heißt Ihr Name muss auf dem Erbschein stehen und Sie müssen Zugang zu dem geerbten Vermögen haben. Dann müssen Sie den Erbenermittler bezahlen. Wenn Sie also ein Schreiben oder ein Anruf kommen, dass Sie jetzt mal vorab irgendwelche Kosten oder Bankgebühren oder Rechtsanwaltsgebühren oder sonst irgendetwas bezahlen sollen, damit sie dann an ein Erbe kommen, dann befolgen Sie den Rat meiner Frau und legen den Hörer auf oder werfen den Brief sofort weg, denn das ist mit Sicherheit unseriös und betrügerisch.